Aktuell Urteil

Glatter Freispruch im Prozeß um Brand in Eninger Hotel

ENINGEN/TÜBINGEN. Wer hat in den frühen Morgenstunden des 4. November 2014 das ehemalige Hotel am Eninger Rathausplatz angezündet? Die Frage bleibt offen. Es sei zwar eindeutig Brandstiftung gewesen, urteilte gestern die 5. Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts, der Angeklagte »war aber nicht der Täter«. Die Kammer sprach deshalb den 46-jährigen Mann, der bei dem Brand selbst schwer verletzt wurde, vom Vorwurf der schweren Brandstiftung frei.

In der Nacht zum 4. November 2014 brannte das ehemalige Hotel-Garni am Rathausplatz in Eningen aus.
In der Nacht zum 4. November 2014 brannte das ehemalige Hotel-Garni am Rathausplatz in Eningen aus. Foto: Stephan Zenke
In der Nacht zum 4. November 2014 brannte das ehemalige Hotel-Garni am Rathausplatz in Eningen aus.
Foto: Stephan Zenke

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