Aktuell Abfallwirtschaft

Kein Grüngut mehr auf den Acker

KREIS REUTLINGEN. Neue Bestimmungen, wie mit Grüngut künftig umzugehen ist, sind in der seit 1. Mai 2012 rechtsverbindlichen Bioabfall-Verordnung gesetzlich klar geregelt. Sie lassen das bisher im Landkreis Reutlingen übliche Prozedere der Erfassung und Verwertung von Grüngut künftig nicht mehr zu. Das bis dato gut funktionierende System hatte als eine Komponente die Häckselgut-Sammlungen, von der Firma Alba im Auftrag des Landkreises erledigt – der entsprechende Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen soll jetzt fristgerecht gekündigt werden.

Bisher wanderte Häckselgut als eine Art Humus vor allem auf landwirtschaftliche Flächen – vor allem auf Ackerböden. Die neue Bio
Bisher wanderte Häckselgut als eine Art Humus vor allem auf landwirtschaftliche Flächen – vor allem auf Ackerböden. Die neue Bioabfall-Verordnung sieht dieses Häckselgut eher als Wertstoff, der Bioenergie liefern kann. Danach muss der Landkreis Reutlingen jetzt diesen Bereich seines Abfallwirtschaftskonzepts zügig neu ausrichten. Foto: Uwe Sautter
Bisher wanderte Häckselgut als eine Art Humus vor allem auf landwirtschaftliche Flächen – vor allem auf Ackerböden. Die neue Bioabfall-Verordnung sieht dieses Häckselgut eher als Wertstoff, der Bioenergie liefern kann. Danach muss der Landkreis Reutlingen jetzt diesen Bereich seines Abfallwirtschaftskonzepts zügig neu ausrichten.
Foto: Uwe Sautter

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