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Prozess - Staatsanwältin fordert für Geisterfahrer 15 Jahre Haft wegen Mordes, anschließend Sicherungsverwahrung

Geisterfahrer-Prozess: »Jeder Tag ein Kampf ums Überleben«

Von Veit Müller

PLIEZHAUSEN/TÜBINGEN. Staatsanwältin Rotraud Hölscher überfällt jetzt immer »ein gewisses Gruseln«, wenn sie im Radio Verkehrsmeldungen über Geisterfahrer hört. Sie muss dabei unwillkürlich an das Geschehen denken, das sich am 10. April 2011 auf der B 27 bei Pliezhausen ereignete, als ein Falschfahrer einen tödlichen Unfall verursachte. Für Hölscher war dies eindeutig Mord. Deshalb forderte sie am Dienstag vor dem Tübinger Landgericht für den 35-jährigen Angeklagten aus Stuttgart auch eine Haftstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Foto: Meyer
Ein Bild des Schreckens bot sich den Rettungskräften an der Unfallstelle. FOTO: Jürgen Meyer
Dieses schreckliche Ereignis auf der B 27 habe, so Hölscher, innerhalb von Sekunden das Leben einer ganzen Familie zerstört. Nach dem Tod des Vaters sei für die Mutter und ihre beiden Kinder »jeder Tag nur noch ein Kampf ums Überleben«, fügte Nebenklagevertreter Michael Schmitt hinzu. Sie seien durch den Unfall nun lebenslänglich bestraft.

Für die Staatsanwältin ist klar, der 35-jährige Angeklagte wollte mit dem Unfall Selbstmord begehen. Dafür gebe es eine Menge Beweise. Der Angeklagte sei an dem Tag »stocknüchtern« gewesen, habe weder Drogen noch Alkohol intus gehabt. Trotz durchgezogenem Mittelstrich und Warnschildern habe der 35-Jährige sein Auto nach links gezogen und sei auf die falsche Spur zur B 27 gefahren.



Auch der Gegenverkehr auf dieser recht schmalen Strecke habe ihn nicht dazu gebracht, anzuhalten, erklärte Hölscher. Nach Zeugenangaben habe der Angeklagte auf der B 27 schließlich auf Tempo 150 beschleunigt und sei kurz danach gezielt auf das Auto der entgegenkommenden Familie gefahren. »Das war kein Versehen. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass es sich hier um einen Suizidversuch gehandelt hat«, betonte Hölscher.

Schizophrene Psychose

Dies würden auch die Aussagen der Helfer und Ärzte nach der Tat belegen. So gab eine Rot-Kreuz-Mitarbeiterin an, dass der Angeklagte, noch eingeklemmt in seinem Auto, gesagt habe: »Alles Scheiße, nichts hat geklappt.« Zu einem Notarzt sagte der 35-Jährige: »Ich habe auf die Tube gedrückt. Ich wollte, dass es aus ist.«

Als Ausgangspunkt für den Suizid sieht Rotraud Hölscher die »desolate psychische Situation« des Angeklagten. Er habe sich in seinem Wahn verfolgt gefühlt, Probleme in seiner Beziehung und auch Angst gehabt, durch einen weiteren Klinikaufenthalt wieder seine Freiheit zu verlieren.

Hölscher beschrieb den 35-Jährigen als Egozentriker, der ohne jede Rücksicht seine eigenen Ziele verfolge. Er habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Hölscher sieht drei Mordmerkmale erfüllt. Der Angeklagte habe aus niederen Beweggründen andere Menschen als Mittel zum Zweck, nämlich zum Zweck der Selbsttötung, benutzt. Dazu habe der 35-Jährige heimtückisch gehandelt. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, habe keine Chance mehr gehabt, zu reagieren.

Außerdem habe der Angeklagte gemeingefährlich gehandelt. Wie durch ein Wunder seien bei dem Geschehen nicht noch mehr Menschen ums Leben gekommen. Die Tat stellt sich für Hölscher als Mord, zweifacher Mordversuch (an Mutter und Tochter) und gefährliche Körperverletzung dar.

Der Angeklagte leide unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und einer schizophrenen Psychose. Dazu kämen noch seine Drogen- und Alkoholabhängigkeit. Es gäbe keine erfolgreiche Aussicht auf Heilung. Der Angeklagte, sagte Rotraud Hölscher weiter, stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Deshalb forderte die Staatsanwältin neben der Haftstrafe von 15 Jahren auch die Unterbringung des Stuttgarters in einem psychiatrischen Krankenhaus und die anschließende Sicherungsverwahrung. Genauso sah es der Nebenklagevertreter Schmitt. Er kritisierte, dass der Angeklagte als psychisch Kranker und Suchtmittelabhängiger überhaupt noch einen Führerschein hatte. Auch kann er nicht verstehen, dass die Ärzte in Zwiefalten den 35-Jährigen am Tag vor der Tat trotz des offensichtlichen Krankheitsbildes noch einmal gehen ließen.

Verteidiger Fritz Döringer glaubt dagegen, dass sein Mandant den Unfall wegen seines ausgeprägten Verfolgungswahns (»er fühlte sich getrieben«) verursacht habe. Für einen Suizidversuch gebe es keinen konkreten Beweis. Der Angeklagte dürfe deshalb nicht wegen Mordes verurteilt werden, sagte Döringer. Der 35-Jährige habe nicht bewusst gehandelt, sondern sei vom Wahn bestimmt gewesen.

Urteil am Donnerstag

Mit der Staatsanwaltschaft ist sich Döringer indes einig, dass der 35-Jährige derzeit für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt. Eine Sicherungsverwahrung sei aber nicht notwendig. Er müsse schließlich so lange in der Psychiatrie bleiben, »so lange er krank ist und die Prognose sich nicht verändert«.

Das Urteil fällt die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts am kommenden Donnerstag. (GEA)


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Großeinsatz nach Unfall in Walddorf

Geisterfahrer auf der B 27

Foto: Meyer
FOTO: Jürgen Meyer
 

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