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Technik - Für Holzheizungen gibt es neue Grenzwerte. Die Verordnung sieht Übergangsfristen für alte Öfen vor. Nachrüsten mit einem Staubabscheider

Feinstaub wie von Autos

METZINGEN. Holz ist als regenerative Energiequelle ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinanlagen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe, wie Feinstaub, frei und führt zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße, heißt es in einer Pressemitteilung des Metzinger Umweltberaters Wolfgang Zimmermann.

Mit der Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung wurden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen Holz verfeuert wird, der technischen Weiterentwicklungen angepasst. Ziel ist eine Halbierung der Feinstaubbelastung aus Holzfeuerungen bis zum Jahr 2025.



Insbesondere Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich. Entgegen der von manchen vertretenen Meinung, dass Feinstaub aus Holzheizungen nicht gesundheitsschädlich wäre, hat das Umweltbundesamt festgestellt, dass Feinstaub aus Holzfeuerungen ähnlich schädlich ist, wie der aus dem Verkehr.

Gesundheitsschädliche Stoffe

Neue Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamine und Kachelöfen müssen künftig bestimmte Grenzwerte einhalten, die alle zwei Jahre an der installierten Anlage durch eine Schornsteinfegermessung überwacht werden. Grenzwerte wurden auch für kleinere Heizkessel mit einer Leistung zwischen vier und 15 Kilowatt eingeführt. Bisher galten die erst ab 15 Kilowatt. Für bestehende Öfen wurden ebenfalls Grenzwerte eingeführt. Hier gelten allerdings lange Übergangsfristen, die je nach Datum der Typprüfung zwischen 2015 und 2025 auslaufen. Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, so Metzingens Umweltberater weiter, muss bis Ende 2012 dem Bezirksschornsteinfegermeister vorgelegt werden. Hält die Anlage die Grenzwerte nicht ein, ist sie mit einem Staubabscheider nachzurüsten oder auszutauschen.

Weitere Informationen zu den neuen Vorschriften sowie zu Förderprogrammen für Holzheizungen gibt es beim Umweltberater Wolfgang Zimmermann im Rathaus von Metzingen. (sv)

0 71 23/92 52 40



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