10.02.2010 - 08:00 Uhr
Verkehrsrecht - Idiotentest auf dem Prüfstand. Ein Uracher Jurist war beim Deutschen Verkehrsgerichtstag dabei
Der schwere Weg zurück zur Pappe
BAD URACH. Zwei Kugeln liegen auf dem Tisch. »Bauen Sie einen Turm«, sagt der Prüfer. Wer die Kugeln auch nur berührt, ist durchgefallen. Das Märchen über den Idiotentest hält sich hartnäckig. Den »Kugel-Test« hat es bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung - kurz: MPU - nie gegeben. Rund 100 000 MPUs laufen im Jahr in Deutschland. Beim 48. Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Januar stand der Idiotentest auf dem Prüfstand. Horst-Rüdiger Meyer auf der Heyde, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Urach, war dabei. Und ist enttäuscht zurückgekommen. Der Grund: Der Idiotentest gehört seiner Ansicht nach reformiert. »In Goslar ist zu wenig passiert«, sagt er.
Ungültig - aber nur, weil's mittlerweile neue gibt: Horst-Rüdiger Meyer auf der Heyde hatte so gut wie jeden Führerschein. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß er, wie schnell man seine »Pappe« verlieren kann. Als Mitglied des Deutschen Verkehrsgerichtstags hat er sich jetzt eingehend mit dem »Idiotentest« beschäftigt.
FOTO: Andreas Fink
Vom Moped übers Auto bis hin zum Motorrad und Bus: Horst-Rüdiger Meyer auf der Heyde hat alle Führerscheine. Als Jurist weiß er, wie schnell man als »verkehrsauffälliger Fahrer« seine Pappe verlieren kann. Vor allem weiß er, wie schwer es ist, sie wiederzubekommen, nachdem man eine »Begutachtung der Fahreignung« - den Idiotentest - aufgebrummt bekommen hat.
Schutzlos ausgeliefert
»Die Anordnung zur MPU ist gerichtlich nicht anfechtbar«, sagt Meyer auf der Heyde. Wenn das Landratsamt der Meinung ist, ein Verkehrsteilnehmer sei nicht fahrgeeignet, kann es einen Idiotentest anordnen - auch wenn das Punktekonto in Flensburg noch nicht im zweistelligen Bereich angekommen ist. Meyer auf der Heyde berichtet von einem Mandanten, dem das Landratsamt schon nach sieben Punkten zu einer MPU verdonnert hat. »Das Amt hat eine sehr große Gestaltungsfreiheit«, bemängelt der Jurist, »man ist schutzlos ausgeliefert.«
»Nach dem Gespräch mit dem Psychologen sagen viele: 'Das habe ich nicht so gemeint'«, sagt Meyer auf der Heyde, »viele Probanden fühlen sich falsch verstanden.« Zudem hätten Menschen, die sich nicht gut ausdrücken könnten, eine höhere Durchfallquote, bemängelt er. Beim Verkehrsgerichtstag haben sich die Juristen deshalb dafür eingesetzt, die Gespräche per Video oder wenigstens per Tonband aufzuzeichnen. »Die Psychologen haben sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt«, sagt Meyer auf der Heyde, »die wollen sich ganz offensichtlich nicht in die Karten schauen lassen.« In der Abstimmung unterlagen die Juristen. »Da sind die Mehrheitsverhältnisse zum Tragen gekommen«, so Meyer auf der Heyde, »es gibt deutlich mehr Psychologen als Juristen.« Vorerst bleibt für Dritte nicht nachvollziehbar, was im psychologischen Teil einer MPU gesagt wurde.
»Wer prüft die Prüfer?« Für Horst-Rüdiger Meyer auf der Heyde und seine Anwaltskollegen bedarf diese Frage noch einer endgültigen Klärung. Die Juristen fordern ein nachvollziehbares Qualitätsmanagement für die Psychologen.
»Die Hälfte fällt bei der MPU durch«, weiß Meyer auf der Heyde. Für die Prüflinge nicht nur ausgesprochen ärgerlich und peinlich, sondern vor allem auch teuer: Eine MPU schlägt mit rund 600 zu Buche, berichtet der Anwalt. Wer im ersten Anlauf scheitert, »dem empfiehlt das Prüfinstitut ein Aufbauseminar für 500 Euro, dann kann man noch mal antreten und blättert noch mal 600 Euro hin«. Macht unterm Strich 1 700 Euro.
Die Bremse reinhauen
»In aller Regel läuft alles beim gleichen Institut«, sagt Mayer auf der Heyde. »Hier müssen wir die Bremse reinhauen«, betont der Anwalt, »damit der Gedanke 'aus 600 mach 1 700 Euro erst gar nicht aufkommt.« Die MPU-Anbieter sollten »in keinem wirtschaftlichen und personellen Zusammenhang mit den Begutachtungsstellen stehen«, steht in den Empfehlungen des Arbeitskreises, in dem der Uracher Jurist mitgearbeitet hat.
Nachbesserungsbedarf sieht Meyer auf der Heyde auch bei der neuen Fahrerlaubnisverordnung: Punkte erlöschen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach zwei Jahren; sie können aber wieder »auferstehen«, wenn in der »Überliegefrist« im Folgejahr neue Punkte dazukommen. »Hier wurde unsauber gearbeitet«, findet Meyer auf der Heyde, »auch dieses Thema muss beim nächsten Verkehrsgerichtstag noch mal auf den Tisch.«
Horst-Rüdiger Meyer auf der Heyde hat seinen ersten Führerschein am 5. Dezember 1963 gemacht. »Nach fünf Minuten hatte ich ihn«, erinnert er sich. »Das ging damals schnell, aber ich war trotzdem so überrascht, dass ich dachte, ich wäre durchgefallen.« Mittlerweile hat er alle Führerscheine. Und in Flensburg immer noch keinen Punkt. (GEA)
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