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Aktuell Prozess

Ex-Freundin in Tübingen erstochen: Lebenslange Haft für 45-Jährigen

In Tübingen ereignet sich im September des vergangenen Jahres ein Drama - ein Mann soll seine frühere Freundin getötet haben. Es war Mord, urteilt das Gericht nun.

Landgericht Tübingen
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

TÜBINGEN. Wegen Mordes an seiner früheren Freundin hat das Landgericht Tübingen einen 45 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Armin Ernst bescheinigte ihm am Dienstag niedrige Beweggründe. Hauptmotiv sei Eifersucht des Mannes gewesen sowie das Unvermögen, die Trennung von seiner Lebensgefährtin zu akzeptieren.

Im September des vergangenen Jahres nahm der 45-Jährige nach einem Streit mit der Frau laut Urteil ein Jagdmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern an sich. Damit fügte er dem Opfer laut Gericht fünfmal in schneller Folge fatale Verletzungen in Bauch, Brust und Hals zu. Die 42-Jährige verblutete. Der Täter sei bei dem Angriff nüchtern und voll schuldfähig gewesen, sagte Ernst. Der Angeklagte habe sich für die Todesstrafe für das Opfer entschieden.

Zum Auftakt des Prozesses hatte der 45-Jährige angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Er sei mit einem Messer in das Zimmer seiner Ex-Freundin gegangen, weil er sich damit vor ihr habe töten wollen, hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung des 45 Jahre alten ukrainischen Staatsangehörigen. Seine Ex-Freundin habe ihn verspottet, behauptete der Mann. Das Gericht glaubte ihm das nicht. Der Ukrainer sitzt seit dem 25. September in Untersuchungshaft. Er stellte sich am Tattag der Polizei.

Der Angeklagte, die Frau und ihre Tochter kamen im Juli 2022 nach Tübingen und wohnten in einer Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge. (dpa)