Frankfurt/Main (dpa) - In neun von zehn Fällen müssen die Angehörigen über eine mögliche Organspende entscheiden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. Das geht aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen.
Nach Angaben der DSO spendeten im vergangenen Jahr 1200 Menschen nach ihrem Tod Organe. Foto: Frank May/Archiv
Nur knapp sieben Prozent hatten 2011 ihre Entscheidung schriftlich hinterlegt, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis. 28 Prozent hatten sich vor ihrem Tod zumindest mündlich geäußert.
In 42 Prozent der Fälle waren die Angehörigen bei ihrer Entscheidung auf den «mutmaßlichen Willen» des Verstorbenen angewiesen. In jedem vierten Fall gab es gar keinen Anhaltspunkt, ob der Tote für oder gegen Organspende war. «Die Ablehnungsrate ist mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt», folgert die Stiftung. «Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende.»
Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist 2011 wieder deutlich gesunken. Nach Angaben der DSO spendeten im vergangenen Jahr 1200 Menschen nach ihrem Tod Organe, 7,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr haben sich Gesundheitsexperten aller Fraktionen im Bundestag gemeinsam mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Die Bereitschaft der Bürger zu einer Spende soll regelmäßig abgefragt werden, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte. Die Details einer künftigen Regelung sind noch umstritten.
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