Weltspiegel
Prozesse

Fall Kachelmann: CDU-Forderung nach Konsequenzen

Osnabrück (dpa) - Nach dem Kachelmann-Prozess wollen Rechtsexperten der Union die Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse beschränken.

Der «Neuen Osnabrücker Zeitung» sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU): «Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird.» Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. «Was hilft es dem Opfer einer Vergewaltigung, dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen?», sagte Kauder.

Kauder schlug vor, strengere Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, «soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären». Weiter dringt Kauder darauf, Schutzlücken in der Strafprozessordnung zu schließen. «Zeugenaussagen, die nicht öffentlich gemacht werden, sind während des gesamten Prozesses besonders zu schützen.» So müssten auch Schlussplädoyers und Urteilsbegründung ohne Zuschauer erfolgen, soweit nichtöffentliche Aussagen darin wiedergegeben würden, forderte der CDU-Politiker.



Auch CSU-Rechtsexperte Norbert Geis forderte einen «Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten».

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