09.02.2010 - 17:03 Uhr
Urteile
Hartz IV vor einschneidender Umwälzung
KARLSRUHE. Das als größte Sozialreform Deutschlands geltende Hartz-IV-System steht vor einer einschneidenden Veränderung: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die bisherige Berechnung der Bedarfssätze für die 6,8 Millionen Betroffenen gegen das Grundgesetz und muss völlig neu geregelt werden. In ihrem Urteil vom Dienstag ließen die Karlsruher Richter aber offen, ob die Bezüge der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien angehoben werden oder nicht.
Kinder können aber wohl mit einer stärkeren Unterstützung für den Schulbedarf rechnen.
Überraschend erklärte der Erste Senat nicht nur die Berechnung der Sätze bei Kindern und Jugendlichen für verfassungswidrig, sondern auch die der Erwachsenen. Sie widerspreche der Pflicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Das Gericht ließ dem Gesetzgeber aber bis zum Jahresende Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin bleiben die alten Hartz-IV-Regelsätze in Kraft.
Zurzeit betragen sie 359 Euro für alleinstehende Erwachsene, 323 Euro für Zusammenlebende sowie zwischen 215 und 287 Euro für Kinder und Jugendliche.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzte eine Expertengruppe ein, die so schnell wie möglich Konsequenzen aus dem Urteil ziehen soll. In Karlsruhe stellte die CDU-Politikerin höhere Leistungen für die Bildung von Hartz IV betroffener Kinder in Aussicht. Statt höherer Regelsätze seien aber auch Sachleistungen wie Schulranzen oder Füller denkbar.
Familienministerin Kristina Köhler kündigte eine Überprüfung der Sätze für Kinder an. Sozialverbände, DGB und Linke forderten eine schnelle Anhebung. Unionsfraktionschef Volker Kauder nannte eine Erhöhung dagegen offen und schloss im Einzelfall auch niedrigere Hartz-IV-Sätze nicht aus.
Koppelung an Renten beanstandet
Das vermutlich letzte große Urteil, das der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündete, billigt dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum für die Festlegung des Existenzminimums zu. Prinzipiell sei auch die zugrunde liegende Bedarfsermittlung nach dem statistischen Verbrauch von Geringverdienern nicht zu beanstanden. Dass weitere Anpassungen danach aber an die Rentenentwicklung gekoppelt wurden, sei «ein sachwidriger Maßstabswechsel».
Erst recht verfassungswidrig ist nach dem Urteil die pauschale Kürzung der Sätze für Kinder um bis zu 40 Prozent gegenüber den Erwachsenen. Die Ermittlung eines spezifischen Bedarfs für Kinder und Jugendliche sei unterlassen worden. Auch blieben insbesondere die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Hefte, Taschenrechner usw. unberücksichtigt, die zum existenziellen Bedarf des Kindes gehörten. «Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen», bemängelte das Gericht. Auch die im vergangenen Jahr eingeführte Sonderhilfe von 100 Euro für Schüler rügte das Gericht als «freihändig» festgelegt.
Verfassungswidrig sei zudem, dass auch in Härtefällen kein unabweisbarer laufender Sonderbedarf berücksichtigt werde. Der Erste Senat ordnete an, dass Hartz-IV-Empfänger in derartigen Ausnahmefällen schon ab sofort Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei nicht von den Kassen erstatteten Krankheitskosten oder für Besuche getrennt lebender Mütter und Väter bei ihren Kindern.
Transparentes Verfahren angemahnt
Die geltenden Beträge sind laut Gerichtspräsident Papier nicht offenkundig zu niedrig, um das Existenzminimum zu sichern. Der Gesetzgeber sei aber verpflichtet, alle existenznotwenigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen - mit verlässlichen Zahlen und schlüssigen Berechnungsverfahren. Mit Aktionen in mehreren Städten feierten Arbeitsloseninitiativen das Urteil am Dienstag als Erfolg. (dpa)
/* Der Bannerteaser kommt direkt nach den Quicklinks */ ?>
Wählen Sie ihre Region
Moskau (dpa) - Der Ex-Schalker Kevin Kuranyi hat s... mehr»
Berlin (dpa) - Der neue Monat bringt den Bürgern n... mehr»
Frankfurt/Main (dpa) - Die deutsche Nationalmanns... mehr»
Berlin (dpa) - Bundespräsident Christian Wulff wil... mehr»
Tel Aviv (dpa) - Israelische Kampfflugzeuge haben ... mehr»
REUTLINGEN. Zwölf Einzelvorhaben sind auf einer gr... mehr»
REUTLINGEN. Heute schwärmen sie wieder. Denn zum z... mehr»
REUTLINGEN. Am Freitag, gegen 23.50 Uhr, befuhr ei... mehr»
MÖSSINGEN. Eine trockene Wiese sieht anders aus - ... mehr»
PLIEZHAUSEN. Die »Pliezhäuser Sternschnuppen« fiel... mehr»
REUTLINGEN. Zwölf Einzelvorhaben sind auf einer gr... mehr»
REUTLINGEN. Heute schwärmen sie wieder. Denn zum z... mehr»
Duisburg (dpa) - Die Trauernden kommen durch einen... mehr»
Wien (dpa) - Die Ermittlungen im Fall Hypo Group A... mehr»
MANNHEIM. Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert... mehr»
Klage gegen Springer
Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vom Springer-Verlag Schmerzensgeld in Millionenhöhe.
lesen »
Griechenland
Nach tagelangem Streik der griechischen Tank- und Lastwagenbesitzer hat sich die Situation im Lande nur leicht verbessert. Das Militär soll die Versorgung von wichtigen Bereichen übernehmen.
lesen »
Leichtathletik-EM 2010
Die Leichtathletik-Europameisterschaft in Barcelona: GEA-Redakteurin Gabriela Thoma berichtet für Sie vom Ort des Geschehens.
lesen »
Terrorismus
Das OLG Stuttgart hat die Mordanklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen.
lesen »
Managergehälter
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ist der Spitzenverdiener unter den Managern der Dax-Unternehmen. Er kam mit rund 9,6 Millionen Euro auf Platz eins der Rangliste für das Jahr 2009.
lesen »
US-Kongress
Ungeachtet der neuesten Kontroverse über den Afghanistan-Krieg hat der US-Kongress zusätzliche Milliarden für den Einsatz freigegeben.
lesen »
ElringKlinger
Beim Dettinger Automobilzulieferer ElringKlinger entwickeln sich die Geschäfte deutlich besser als erwartet.
lesen »