Hartz IV vor einschneidender Umwälzung
KARLSRUHE. Das als größte Sozialreform Deutschlands geltende Hartz-IV-System steht vor einer einschneidenden Veränderung: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die bisherige Berechnung der Bedarfssätze für die 6,8 Millionen Betroffenen gegen das Grundgesetz und muss völlig neu geregelt werden. In ihrem Urteil vom Dienstag ließen die Karlsruher Richter aber offen, ob die Bezüge der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien angehoben werden oder nicht.
Kinder können aber wohl mit einer stärkeren Unterstützung für den Schulbedarf rechnen.
Überraschend erklärte der Erste Senat nicht nur die Berechnung der Sätze bei Kindern und Jugendlichen für verfassungswidrig, sondern auch die der Erwachsenen. Sie widerspreche der Pflicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Das Gericht ließ dem Gesetzgeber aber bis zum Jahresende Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin bleiben die alten Hartz-IV-Regelsätze in Kraft.
Zurzeit betragen sie 359 Euro für alleinstehende Erwachsene, 323 Euro für Zusammenlebende sowie zwischen 215 und 287 Euro für Kinder und Jugendliche.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzte eine Expertengruppe ein, die so schnell wie möglich Konsequenzen aus dem Urteil ziehen soll. In Karlsruhe stellte die CDU-Politikerin höhere Leistungen für die Bildung von Hartz IV betroffener Kinder in Aussicht. Statt höherer Regelsätze seien aber auch Sachleistungen wie Schulranzen oder Füller denkbar.
Familienministerin Kristina Köhler kündigte eine Überprüfung der Sätze für Kinder an. Sozialverbände, DGB und Linke forderten eine schnelle Anhebung. Unionsfraktionschef Volker Kauder nannte eine Erhöhung dagegen offen und schloss im Einzelfall auch niedrigere Hartz-IV-Sätze nicht aus.
Koppelung an Renten beanstandet
Das vermutlich letzte große Urteil, das der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündete, billigt dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum für die Festlegung des Existenzminimums zu. Prinzipiell sei auch die zugrunde liegende Bedarfsermittlung nach dem statistischen Verbrauch von Geringverdienern nicht zu beanstanden. Dass weitere Anpassungen danach aber an die Rentenentwicklung gekoppelt wurden, sei «ein sachwidriger Maßstabswechsel».
Erst recht verfassungswidrig ist nach dem Urteil die pauschale Kürzung der Sätze für Kinder um bis zu 40 Prozent gegenüber den Erwachsenen. Die Ermittlung eines spezifischen Bedarfs für Kinder und Jugendliche sei unterlassen worden. Auch blieben insbesondere die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Hefte, Taschenrechner usw. unberücksichtigt, die zum existenziellen Bedarf des Kindes gehörten. «Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen», bemängelte das Gericht. Auch die im vergangenen Jahr eingeführte Sonderhilfe von 100 Euro für Schüler rügte das Gericht als «freihändig» festgelegt.
Verfassungswidrig sei zudem, dass auch in Härtefällen kein unabweisbarer laufender Sonderbedarf berücksichtigt werde. Der Erste Senat ordnete an, dass Hartz-IV-Empfänger in derartigen Ausnahmefällen schon ab sofort Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei nicht von den Kassen erstatteten Krankheitskosten oder für Besuche getrennt lebender Mütter und Väter bei ihren Kindern.
Transparentes Verfahren angemahnt
Die geltenden Beträge sind laut Gerichtspräsident Papier nicht offenkundig zu niedrig, um das Existenzminimum zu sichern. Der Gesetzgeber sei aber verpflichtet, alle existenznotwenigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen - mit verlässlichen Zahlen und schlüssigen Berechnungsverfahren. Mit Aktionen in mehreren Städten feierten Arbeitsloseninitiativen das Urteil am Dienstag als Erfolg. (dpa)