Berlin (dpa) - Nicht die Bundesregierung, sondern das Präsidialamt wird darüber entscheiden, ob dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff der sogenannte Ehrensold zusteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Montag in Berlin.
Bundespräsident Christian Wulff und seine Frau Bettina im Schloss Bellevue in Berlin. Wulff erklärte zuvor seinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten. Foto: Michael Kappeler
Dies sei in der «Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung» geregelt, und so auch bei Wulffs Vorgänger Horst Köhler praktiziert worden. Regierungssprecher Steffen Seibert ergänzte: «Entscheidend ist die Meinungsbildung, die im Bundespräsidialamt stattfindet.»
Nach dem «Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten» von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge, also von etwa 200 000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden «aus politischen oder gesundheitlichen Gründen». Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.
Eine aktuelle Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: «Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen», seien eher nicht als politische Gründe zu werten, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, «die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind».
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