02.03.2010 - 10:08 Uhr
Sponsoring
Kauder: Regierungschef darf sich nicht vermarkten
REUTLINGEN. Unions-Fraktionschef Volker Kauder hat Unverständnis darüber geäußert, dass sich Ministerpräsidenten im Rahmen von Partei-Sponsoring für Gespräche bezahlen lassen.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder.
FOTO: AP
"Ein Ministerpräsident darf nicht gegen Geld vermarktet werden. Punkt", sagte er dem "Reutlinger General-Anzeiger". Damit reagierte der CDU-Politiker auf die umstrittenen Zahlungen für Gesprächstermine, wie sie jetzt bei den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Jürgen Rüttgers und Stanislaw
Tillich (beide CDU), bekannt wurden.
Tillich wies am Montag alle Vorwürfe wegen der Sponsoring-Praxis seiner Partei zurück. Er betonte bei der "Denkfabrik Sachsen" am Abend: "Sponsoring hin oder her - der sächsische Ministerpräsident ist nicht käuflich." Am Wochenende war bekanntgeworden, dass für die Veranstaltung Unterstützer zu einem Preis von bis zu 8000 Euro Standflächen erwerben konnten - inklusive eines Fototermins, einer Erwähnung in der Begrüßungsrede sowie eines kurzen Gesprächs mit dem Partei- und Regierungschef. Tillich sagte, das Konzept der Veranstaltung sei von Fachleuten geprüft worden, zudem habe man ihm versichert, dass es dem geltenden Parteienrecht entspreche. Trotzdem werde die CDU dazu ein Gutachten einholen und dieses auch veröffentlichen, kündigte der Ministerpräsident an.
Bundestagspräsident Norbert Lammert bekräftigte seine Forderung nach einer gründlichen Prüfung des Parteiengesetzes. "Wir haben im geltenden Parteiengesetz keine ausdrücklichen spezifischen Regelungen für Sponsoring und auch damit hat sich ja der Gesetzgeber etwas gedacht", sagte der CDU-Politiker in der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). "Aber ich persönlich bin jedenfalls fest davon überzeugt, er hat sich nicht damit gedacht, dass die Transparenzanforderungen, die im Gesetz ausdrücklich reklamiert werden, über Sponsoring- Aktivitäten leerlaufen können", sagte Lammert.
Der Verkauf von Gesprächen mit Parteivorsitzenden verstößt nach Auffassung des Parteienforschers Hans Herbert von Arnim gegen das Verbot von Zweckspenden im Parteienrecht. Spenden dürften nicht "in erkennbarer Erwartung eines Vorteils für den Geldgeber gezahlt werden", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Wenn Termine mit einem Ministerpräsidenten angeboten und verkauft würden, könne das "sogar gegen das Verbot von Vorteilsnahme im Strafgesetzbuch verstoßen". Zwar lehnte der Wissenschaftler ein komplettes Verbot von Sponsoring-Maßnahmen der Parteien als übertrieben ab. Doch forderte er, die entsprechende Lücke im Parteiengesetz zu schließen. (dpa)
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