Politik
EU

Hintergrund: Kernpunkte des neuen Sparpakts

Brüssel (dpa) - Mit strenger Haushaltsdisziplin das Vertrauen der Finanzmärkte zurückgewinnen - so lautet das Ziel des Sparpaktes. Die 17 Euro-Länder sowie 9 weitere EU-Staaten wollen den «Fiskalpakt» beim EU-Gipfel beschließen.

Da Großbritannien nicht mitzieht und somit eine Regelung innerhalb der EU-Verträge nicht möglich ist, wird ein zwischenstaatlicher Vertrag der 26 angestrebt. Kurz vor dem Treffen drohte Polen, nicht zu unterzeichnen, wenn es kein Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Eurokrise bekommt. Die Kernpunkte des Paktes nach dem jüngsten Entwurf:

AUSGEGLICHENER HAUSHALT: Die Unterzeichner streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund.



AUTOMATISCHE SANKTIONEN: Überschreitet das Defizit eines Staates die Obergrenze, greifen automatisch die von der EU-Kommission vorzuschlagenden Sanktionen. Diese sind nur mit einer Zwei-Drittel- Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen - anders als bisher. Liegt die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.

SCHULDENBREMSE: Die Staaten führen nationale Schuldenbremsen ein und verankern sie in ihrem Recht. Dies soll auf Verfassungs- oder vergleichbarer Ebene erfolgen.

KLAGERECHT: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten diese Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen. Wer das nicht ausreichend macht, kann vor dem EuGH verklagt werden. Klagen kann ein Unterzeichnerland - die Bundesregierung hatte dieses Recht auch für die EU-Kommission gefordert.

SANKTIONEN: In letzter Konsequenz kann der Europäische Gerichtshof eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung gegen ein Land verhängen. Die Summen fließen in den Euro-Rettungsfonds ESM.

INKRAFTTRETEN: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

VERKNÜPFUNG MIT ESM: Wie von Deutschland gefordert, soll der Sparpakt mit dem im Juli startenden ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben.

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