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Kriminalität

Die Änderungen im Waffenrecht nach Winnenden

Berlin (dpa) - Nach dem Amoklauf von Winnenden vor einem Jahr hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung ein verschärftes Waffenrecht auf den Weg gebracht. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz im Juni. Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Änderungen:

Warum wurde das Waffenrecht überhaupt verschärft?

Der 17-jährige Amokläufer von Winnenden erschoss mit einer halbautomatischen Kurzwaffe fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Waffe gehörte seinem Vater. Der Sportschütze besaß sie legal, hatte sie aber nicht wie vorgeschrieben im Waffenschrank aufbewahrt. Die Tat wäre nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums nicht möglich gewesen, wenn Waffe und Munition wie vorgeschrieben getrennt voneinander eingeschlossen gewesen wären.

Was beinhaltet das geänderte Waffenrecht?

Waffenbesitzer müssen mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen als zuvor, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer illegaler Waffen wurde eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, stieg mit der Neuregelung von 14 auf 18 Jahre.

Welche Forderungen wurden nicht umgesetzt?

Die SPD konnte sich damals nicht durchsetzen mit ihrer Forderung, großkalibrige Waffen im Schießsport ganz zu verbieten. Auch ein Verbot von Spielen wie Paintball, bei dem Erwachsene mit Farbkugeln aufeinander schießen, wurde aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf wieder gestrichen.

Wie werden die Änderungen bewertet?

Den im «Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden» zusammengeschlossenen Eltern gehen die Änderungen nicht weit genug. Sie werfen der Regierung ein Einknicken vor der Waffenlobby vor.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) verweisen darauf, dass die verschärften Maßnahmen auch kontrolliert werden müssen. Nach den Worten von DPolG- Chef Rainer Wendt gibt es wenige verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern in Bundesländern, in denen - wie in Niedersachsen - die Kommunen dafür zuständig sind. Besser klappe es dagegen dort, wo die Polizei mit den örtlichen Behörden zusammenarbeite, wie in Bayern. Auch der Aufbau des bundesweiten Waffenregisters kommt nur langsam voran. Laut Wendt streiten die Bundesländer untereinander über das Thema.

Können die Änderungen einen Amoklauf verhindern?

Nein, meinen die Gewerkschaften. GdP-Chef Konrad Freiberg sagt, vor allem in den Schulen müsse sich etwas ändern - so müssten dort mehr Schulpsychologen eingesetzt werden. DPolG-Chef Wendt meint, Amokläufe seien nie bis ins Letzte auszuschließen. Man müsse vielmehr zu einer «Kultur des Hinsehens» kommen. «Alle Amokläufer haben ja eines gemeinsam: Sie haben alle vorher Signale ausgesendet, die alle vorher überhört und übersehen worden sind.»

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