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Urteil

BGH: Privatpersonen müssen WLAN-Anschluss sichern

KARLSRUHE. Warnung an Internetnutzer: Wer seinen WLAN-Anschluss ungesichert lässt, kann bei Missbrauch künftig auf Unterlassung verklagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete die Betroffenen, den Anschluss mit einem Passwort gegen illegalen Musik-Download zu sichern.

Wer seinen W-LAN Router nicht absichert, geht ein hohes Risiko ein.
Wer seinen W-LAN Router nicht absichert, geht ein hohes Risiko ein. FOTO: dpa
Ansonsten drohen bei unbefugter Nutzung durch Dritte eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit Kosten bis zu 100 Euro. Allerdings nimmt die Zahl illegaler Musikdownloads in Deutschland weiter ab. Laut BKA steigt aber die allgemeine Internetkriminalität sprunghaft an, wobei die Täter immer professioneller werden.

Mit dem Urteil zu WLAN-Anschlüssen stärkte das höchste deutsche Gericht die Unterlassungsansprüche der Musikindustrie. Zugleich lehnten die Bundesrichter aber Schadenersatzzahlungen des WLAN-Inhabers in möglicherweise horrender Höhe ab und beschränkten insofern die Haftung privater WLAN-Inhaber. Denn wenn sich Dritte in seiner Abwesenheit Zugang zu dem Anschluss verschafften und unbefugt Musiktitel herunterlüden, treffe den Inhaber kein Verschulden, entschied der BGH.
Das BGH-Urteil bezog sich in diesem Fall auf Privatpersonen. Die Bundesrichter verwiesen allerdings darauf, dass allgemein die Sicherungspflicht für gewerblich Tätige höher sei als für Privatpersonen.

Generell nimmt die Zahl der illegalen Musikdownloads aus dem Internet weiter ab. Laut Institut der deutschen Wirtschaft (IWD) ging sie von 602 Millionen im Jahr 2003 auf 258 Millionen in 2009 zurück. Gründe dafür seien eine Reihe von Gesetzesänderungen, welche die Rechte der Musikbranche deutlich gestärkt hätten. Zudem habe mehr Wettbewerb unter den Anbietern den Verbrauchern nicht nur mehr Auswahl, sondern auch günstigere Preise beschert. Jedoch bleibt dem IWD zufolge Musikpiraterie ein großes Problem, seit Jahren verzeichne die deutsche Musikindustrie dadurch drastische Umsatzrückgänge. Die Einbußen lagen 2009 hierzulande zwischen 400 Millionen und einer Milliarde Euro.

Internetkriminalität sprunghaft gestiegen


Das Bundeskriminalamt veröffentlichte am Mittwoch zudem neue Zahlen zu Internetkriminalität wie Computersabotage, Datenklau oder Identitätsdiebstahl: Demnach wurden 2009 rund 50.000 Straftaten (plus 33 Prozent) mit einem Gesamtschaden von 37 Millionen Euro registriert. Dabei ist das «Phishing», also das Abgreifen von Kundendaten, in der Statistik noch nicht einmal erfasst - obwohl es als eines der größten Probleme gilt, seitdem das neue iTan-Verfahren beim Onlinebankung geknackt worden ist.

Hinter den Angriffen stehen laut BKA-Präsident Jörg Ziercke häufig kriminelle Netzwerke und Organisationen, die mit Hackern und sogenannten Viren-Autoren über alle Staatsgrenzen hinweg operierten. Die Täter seien hoch spezialisiert, schnell und enorm anfassungsfähig.

Als Beispiel nannte Ziercke das «Phishing» beim Onlinebanking, das nach Einführung des iTan-Verfahrens 2008 kurzfristig zurückgegangen war, inzwischen aber wieder massiv angestiegen ist. So gebe es inzwischen mindestens drei «Familien» von Schadsoftware, die speziell auf den deutschen Markt ausgerichtet seien. Insgesamt wurden der Statistik zufolge 2009 fast 3.000 Fälle von «Phishing» beim Onlinebanking registriert, mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 4.000 Euro. (apn)

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