30.07.2010 - 10:00 Uhr
Verbraucher - Gut abgesichert lässt sich der Urlaub genießen. Rechtstipps für die Urlaubsreise
Sorgenfrei in die Sonne
VON SUSANNE COLLINS
Manche Versicherung kann vor teuren Überraschungen im Urlaub schützen.
FOTO: DPA
Deutsche Singles und Paare geben im Schnitt 713 Euro pro Person für ihren Urlaub aus. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat herausgefunden, dass Familien derzeit 518 Euro pro Reisendem zahlen - knapp vier Prozent mehr als vor zwei Jahren. Die folgenden Tipps sollen die Urlaubskasse schonen ? auch wenn es ungeplant zu Diebstahl, Unfall oder Streitigkeiten kommt.
Ob die deutsche Haftpflichtversicherung auch Schadenfälle im Ausland begleicht, muss bei der Versicherung abgefragt werden. Die Stiftung Warentest hat 140 Familientarife verglichen und festgestellt: Nur sieben Policen sichern sowohl die wichtigsten Risiken im Alltag als auch wesentliche Risiken im Ausland ab - etwa Schäden an gemieteten Fahrrädern, am Mobiliar im Ferienhaus oder durch Unfälle, die der Versicherte als Surfer verursacht.
Die Versicherung, die in jedes Reisegepäck gehört, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung
Ähnliches gilt für die Rechtsschutzversicherung. Herbert Schons, Rechtsanwalt und Notar in Duisburg sowie Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, fügt hinzu: »Es besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für die Dauer des Urlaubs.« »Die Versicherung, die in jedes Reisegepäck gehört, ist die Auslandsreise-Krankenversicherung«, rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Sie übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport, beziehungsweise die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine erforderliche Heilbehandlung im Ausland. »Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist selbst dann für gesetzlich Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht.«
Wer eine teure Kamera, Schmuck, Handy oder andere Wertgegenstände im Hotelzimmer liegen lässt, muss damit rechnen, keinen Schadensersatz zu bekommen. »Hier dürfte grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine derartige Kamera muss man entweder bei sich tragen oder im Hotelsafe deponieren«, sagt Rechtsanwalt Schons. In Ausnahmen zahlt das Hotel vielleicht. »Der Grund liegt hier weniger in einem grob fahrlässigen Verhalten. Der Hausratversicherer zahlt jedoch nicht bei einfachem Diebstahl, sondern nur bei Einbruch in Hotelzimmer oder Ferienwohnung«, erklärt Rudnik. Verschwindet der Ehering im Hotel-Pool, gilt es nachzuweisen, das die Pumpe schuld war.
Herbert Schons: »Ist kein Defekt nachweisbar, dürfte Eigenverschulden vorliegen.« Bei einem Sachschaden in der Ferienwohnung, wenn beispielsweise der Toaster explodiert, haftet der Vermieter. »Deshalb ist es sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, ob der Vermieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung unterhält.« Ratsam ist auch, in der eigenen Haftpflicht nachzuschauen, ob Mietschäden mit abgedeckt sind.
Wer privat Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte eine separate Tierhaltehaftpflicht-Versicherung abschließen. Im Gegensatz zu Katzen oder anderen zahmen Kleintieren sind diese nicht in der Privathaftpflicht eingeschlossen.
Rudnik sagt: »Eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sollte diverse Kriterien erfüllen, darunter auch den weltweiten Auslandsaufenthalt - oft nur mit zeitlicher Begrenzung möglich - und Mietsachschäden an Wohnräumen.« (tmn)
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