Heimat und Welt
DIE LÄSTERSPALTE

Rätsel-Bescheide vom Amt

VON EMANUEL K. SCHÜRER

Eigentlich habe ich ja immer gerne Post bekommen, als das noch ganz altmodisch auf Papier geschah. Die Älteren werden sich erinnern. Inzwischen kommt die Post digital und hat auch keine bunten Briefmarken mehr auf dem Umschlag. Vor einigen Tagen aber lag wieder mal ein dicker Briefumschlag im dafür vorgesehenen Kasten. Die Briefmarke fehlte zwar, und der Absender war die deutsche Finanzverwaltung, dennoch war ich gespannt, was drin sein würde.

Neun Blätter hatte ich nach Öffnen des Umschlags in der Hand. Alle amtlich grau und eng bedruckt. Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2006, 2007 und 2008. Die hatte ich doch alle längst. Warum nun wieder? Vergeblich suchte ich nach einer Begründung. Vielleicht eine Änderung wegen eines inzwischen ergangenen Urteils? Leider Fehlanzeige. 0,00 Euro stand da jedes Mal in der Rubrik für Rück- oder gar Nachzahlungen.



Vielleicht sind die Bescheide ja jetzt endgültig rechtskräftig? Doch auch dieser Gedanke lief ins Leere. »Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. Er ist nach § 165 Abs. 2 AO mit Ausnahme der in Abschnitt "Erläuterungen" genannten Punkte endgültig« stand da in aller Klarheit, zu der deutsche Steuerbeamte fähig sind. Die Erläuterungen werde ich in ihrer ganzen Länge lesen können, wenn ich meinen Jahresurlaub dafür nehme. Auf die Schnelle fand ich dort jedenfalls nichts Erhellendes.

Wenn mir das Finanzamt schon Briefe schickt, dann kann ich es ja auch mal besuchen, dachte ich mir. Doch die freundliche Finanzwirtin vor dem Regal mit den Formularen guckte genauso ratlos auf das amtliche Papier wie ich. Auch eine Befragung ihres Computers erhellte die Angelegenheit nicht. »Das ist vielleicht halt so einprogrammiert«, antwortete sie auf meine Frage nach dem Grund für die neuen Bescheide. Und warum kann das Finanzamt mir nicht einfach einen Brief schreiben, wo drin steht, »das und das ist entschieden, für Sie ändert sich nix«? Ratlos zuckte die Finanzfrau mit den Schultern. Da könne sie auch nichts machen, das werde woanders entschieden.

Vielleicht bringe ja ein Vergleich mit den ursprünglichen Bescheiden neue Erkenntnisse, schlug sie vor. Doch die alten Unterlagen habe ich längst irgendwo auf dem Dachboden oder im Keller vergraben, und für vergleichende Finanz-Archäologie fehlen mir Zeit und Lust. Wahrscheinlich kommen in fünf Jahren sowieso noch neue, unverständliche Bescheide für die Jahre 2001, 2002 und 2003. Dann lohnt sich die Nachforschung erst richtig.

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