Leserbriefe
Faltblatt zum Hundesteuer-Bescheid

»Der Ton grenzt an Beleidigung«

Sie bekommen von der Steuerbehörde den Steuerbescheid über die fällige Kfz-Steuer zugeschickt. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch ein Faltblatt, in dem aufgeführt ist - untermauert durch Auszüge aus Gesetzen und der Polizeiverordnung - was Sie alles nicht dürfen, aufgemacht in einem Stil, dass Sie sich gleich als potenziellen Verkehrsrowdy sehen.

Von Verstößen, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeld ist die Rede. Das gibt es nicht? Doch, das gibt es, und zwar beim Hundesteuer-Bescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Reutlingen. Die Verfasser dieser Beilage sollten sich dringend Gedanken über den kommunikativen Umgang mit der Bevölkerung machen.



Es grenzt schon an Beleidigung, so ein Faltblatt dem Steuerbescheid beizulegen. Wahrscheinlich wird das Faltblatt, wenn überhaupt, kurz überflogen und wandert, begleitet von ein paar unschönen Schimpfworten, in den Papierkorb.

Helmut Bader, Reutlingen



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