Ankauf gestohlener Daten durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
»Da hat unsere Regierung keine Skrupel«
Die Freigabe für den Ankauf gestohlener Bankdaten durch Merkel und Schäuble ist eine Rechtsanmaßung, ebenso wie die Erklärung des westfälischen Finanzministers Helmut Linssen (CDU), der die Finanzbehörden zum Ankauf der gestohlenen Daten angewiesen hat. Es besteht keine Grundlage zur Annahme, dass der Ankauf und die Verwertung gestohlener Daten strafrechtlich - vor allem aber verfassungsrechtlich - gesichert und gedeckt ist. Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Henning hat deshalb Strafanzeige gegen Merkel und Schäuble bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verdachts der Anstiftung zu Straftaten, Verdachts der Anstiftung zur Hehlerei, zur Begünstigung und zum Ausspähen von Daten erstattet. Es stellt sich die Frage, ob die gestohlenen Daten öffentlich-rechtlich überhaupt verwendet werden dürfen. Aber da hat unsere Regierung keine Skrupel, hat sie doch gute Erfahrung im Bruch des Verfassungsrechts.
Beispiel: die vom Verfassungsgericht gekippte Pendlerpauschale, die dem Steuerzahler verfassungswidrig abgezogen wurde. Unsere Regierung verletzt im vorliegenden Falle des Ankaufes von gestohlenen Schweizer Bankdaten folgende Rechtsgrundsätze: 1. Sie bricht die Integrität unseres Staates. 2. Sie bricht die Verpflichtung, den Status anderer Staaten zu achten, zu bewahren und nicht zu brechen. 3. Sie handelt unter dem Vorbehalt einer lediglich angenommenen, vermuteten Rechtmäßigkeit, die weder überprüft, noch geklärt, noch rechtlich in irgendeiner Weise abgesichert ist.
Herbert Seeber, Leiter des Finanzamtes Reutlingen, verweist auf eine Entscheidung des Landgerichtes Bochum, wonach die Verwertung gestohlener Daten für zulässig erklärt wird. Allerdings räumt Seeber ein, das Bundesverfassungsgericht müsse darüber noch entscheiden. Die Aussage von Schäuble, der Liechtensteinfall sei bis zur Finanzministerkonferenz mit Bund und Ländern diskutiert worden, ist Volksverdummung, denn solche Diskussionen haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat große Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Datenankaufes und daher den Behörden empfohlen, die Finger davon zu lassen.
Bettina Jehnes Kommentar vom 5. Februar, der Datenankauf sei juristisch wasserdicht, und dass ein Gauner dabei hilft, dass sich Berlin hinterzogenes Steuergeld zurückholt, sei ein Schönheitsfehler und der Zweck heilige manchmal die Mittel, ist moralverachtend und haarsträubend. Beim Ankauf gestohlenen Bankeigentums handelt es sich um Hehlerei und um eine Vorteilsnahme aus einem strafbaren, rechtswidrigen Tatbestand. Eines solches Vorgehens darf sich unser (Rechts-)Staat nicht schuldig machen. Eine Doppelmoral, wie sie jetzt von unserer Regierung versucht wird, darf es nicht geben, auch dann nicht, wenn sie von unserer Regierungschefin vorgegeben wird.
Rolf Jung, Münsingen