Zur »Leute«-Reportage »Blind, aber mit Durchblick«, GEA vom 23. 1.
»Auf einem guten Weg«
Wie gut, dass es immer mehr engagierte Lehrer gibt, die bereit sind, Inklusion von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 haben Schüler mit Behinderungen das Recht, die allgemeine Schule zu besuchen. Allerdings ist es richtig, dass für ein gelingendes Miteinander die Situation inklusiv gestaltet werden muss. Das heißt, dass auch die Rahmenbedingungen stimmen müssen, damit alle vom gemeinsamen Lernen profitieren.
Dass in Baden-Württemberg angeblich ein Drittel der Schüler mit Handicap die Regelschule besucht, entspricht leider nicht der Realität; hierzu aus der Stellungnahme vom 31. 3. 2011 der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet ist: »Bundesweit besuchen mehr als 4/5 der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen Sondereinrichtungen«. Baden-Württemberg ist seit langen Jahren zusammen mit Bayern dabei Schlusslicht. Unterschiedliche Zahlenangaben beruhen auf unterschiedlichen Berechnungsarten. Beispielsweise werden Kooperations- und Außenklassen nach den Kriterien der UN-Behindertenrechtskonvention - nach unserem Verständnis zu Recht - der Exklusionsquote zugerechnet und nicht der Inklusion.
Jetzt befindet sich Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Politik, Fachleute, Verwaltung und Eltern bemühen sich intensiv darum, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr ausgegrenzt werden, sondern ganz selbstverständlich dabei sind: in Kindergarten, Schule, Freizeit, Wohnen, Arbeit. Wir freuen uns über diese Entwicklung sehr, weil wir hoffen, dass betroffene Eltern in Zukunft immer weniger um die Rechte ihrer Kinder kämpfen müssen.
Helga Platen, Wini Dürr, Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e. V.
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