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Mann zündet Wohnung an: Sicherungsverfahren beantragt

Weil ein Mann sein Bett angezündet und damit seine Reutlinger Wohnung in Brand gesetzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Tübingen die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens beantragt. Im Gegensatz zu einem regulären Strafverfahren würde dann das Gericht entscheiden, ob der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus kommt. Den Angaben vom Dienstag zufolge geht die Anklage davon aus, dass der Beschuldigte psychisch krank ist und das Unrecht seiner Tat nicht einsehen konnte. Der Mann war nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft gekommen. Wegen mutmaßlicher Schuldunfähigkeit wurde danach eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Landgericht Tübingen
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Das Schild des Landgerichts Tübingen steht vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Der damals 25-jährige Mieter soll im Dezember vergangenen Jahres sein Bett in einer Kellerwohnung mit Benzin überschüttet und angezündet haben. Nach einer Verpuffung breitete sich das Feuer schnell aus und machte die Wohnung unbewohnbar. Es entstand ein Schaden von circa 75.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, meldete sich aber am Folgetag bei der Polizei und räumte die Tat ein.

© dpa-infocom, dpa:240416-99-697930/2