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Haushaltspolitik in der Pandemie war teils rechtswidrig

Die Ampelregierung hatte ordentlich Ärger wegen der rechtswidrigen Verwendung von Corona-Krediten. Nun bestätigt ein Gutachten: Auch mit der Schuldenpolitik im Südwesten war nicht alles in Ordnung.

Die Haushaltspraxis des Landes in der Corona-Zeit war einem neuen Gutachten zufolge in Teilen nicht zulässig. Das teilte das Finanzministerium am Donnerstag mit. Nach dem Ärger um die Corona-Kredite im Bund hatte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) ein Gutachter beim Heidelberger Finanzprofessor Hanno Kube in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob das Land rechtmäßig mit den Corona-Krediten umgegangen ist. Ergebnis:  Die 2020 und 2021 vom Land aufgenommenen Notlagenkredite waren zwar im Gegensatz zum Bund in Höhe und Verwendung zulässig - allerdings hätten die Gelder nicht auf die Folgejahre übertragen werden dürfen. 

Die Schuldenbremse erlaubt Ausnahmen bei Notlagen wie Naturkatastrophen. Dann darf das Land mehr Schulden machen. Da die milliardenschweren Kredite in den Jahren 2020 und 2021 am Jahresende noch nicht vollständig aufgebraucht worden waren, wurden sie auf das jeweilige Folgejahr übertragen, von 2020 auf 2021 und von 2021 auf 2022. Das war dem Gutachten zufolge nicht rechtmäßig. Notlagenkredite müssen demnach immer vollständig in dem Jahr verwendet werden, in dem die Notlagensituation erklärt wird. Nach der strengen Jahresbetrachtung hätte das Land 2022 erneut die Notlage erklären müssen. 

»Wir wollten mit dem Rechtsgutachten rechtliche Klarheit für die künftige Haushaltspraxis im Land«, sagte Bayaz. »Die haben wir nun.« Allerdings gebe es keinen Handlungsbedarf, da die Haushaltsjahre bereits abgeschlossen seien. »Wir müssen nichts rückwirkend ändern.« Das Ministerium schreibt, der unzulässige Übertrag nicht genutzter Notkredite habe keinerlei Auswirkungen auf künftige Haushalte oder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Land hatte in der Pandemie mehr als acht Milliarden Euro Corona-Kredite aufgenommen.

Die Ampel-Koalition im Bund hatte nicht genutzte Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies für nichtig erklärt, weshalb die Bundesregierung nun Milliardenlöcher stopfen muss. 

© dpa-infocom, dpa:240418-99-722400/2