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Polizeipräsidium Reutlingen warnt vor diesen illegalen Jobangeboten

Polizei
Eine Polizistin (r) und ein Polizist stehen nebeneinander. Foto: Marijan Murat/DPA
Eine Polizistin (r) und ein Polizist stehen nebeneinander.
Foto: Marijan Murat/DPA

REUTLINGEN. Mit wenig Arbeit bequem von Zuhause aus viel Geld verdienen - was nach einem Traumjob klingt, kan schnell zu einem Albtraum werden und in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche enden. 

Regelmäßig registriert das Polizeipräsidium Reutlingen in allen vier Landkreisen Fälle eines Kriminalitätsphänomens, bei dem Kriminelle gezielt Bürgerinnen und Bürger als sogenannte Finanz- oder Warenagenten für ihre illegalen Geschäfte missbrauchen. Die Täter bieten auf Online-Jobbörsen scheinbar lukrative Tätigkeiten an, auf die die Arbeitssuchenden aufgrund der attraktiven Bedingungen schnell aufmerksam werden. 

Verlockende Angebote

So werden mit Stellenanzeigen eines vermeintlich seriösen Unternehmens, hinter dem sich jedoch Betrüger verbergen, häufig Personen angeworben, die an ihrer Wohnanschrift Warensendungen entgegennehmen und diese an eine oft im Ausland liegende Adresse weiterschicken sollen. Für jedes weitergeleitete Paket winkt scheinbar eine Vergütung. Der Hakten dabei: Die Waren stammen aus kriminellen Geschäften und wurden von den Tätern beispielsweise mit gefälschten oder illegal erlangten, personenbezogenen Daten Dritter bestellt. Ferner suchen die Kriminellen Personen, die über ihr bestehendes oder ein für die Tätigkeit extra neu zu eröffnendes Privatkonto meist dreistellige Geldbeträge weiterleiten. In diesem Fall wird für jede für die angebliche »Firma« getätigte Transaktion eine hohe Provision in Aussicht gestellt. Das Problem hierbei ist, dass die Gelder regelmäßig aus sogenannten Phishing-Straftaten stammen, bei denen von den Kriminellen Bankdaten geschädigter Dritter erschlichen und danach von deren Konto unberechtigt Geldbeträge abgebucht wurden. Teilweise resultieren die Gelder auch aus betrügerischen Internet-Auktionen, bei denen die Ware nach erfolgter Bezahlung nie versandt wurde. 

Hohe Provisionen blenden Betrungsopfer

Auch wenn die von den Kriminellen mit den oft seriös wirkenden Stellenanzeigen und Arbeitsverträgen geköderten Personen meist nichts von den Betrugshandlungen wissen, machen sie sich dennoch unter Umständen wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar (§ 261 StGB). Daher gilt die Grundregel: Je verlockender ein Angebot ist, desto kritischer sollten Sie sein. Lassen Sie sich von vermeintlich hohen Provisionen nicht blenden. Stellenanzeigen, bei denen von Ihnen die Eröffnung eines Kontos gefordert wird oder bei denen Sie Ihr Privatkonto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen, sollten Sie immer ablehnen. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine betrügerische Stellenanzeige besteht. (pol)